Voll bezahlt
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.
Was die Pflegekasse zahlt, wer Anspruch hat und wie Sie die Box Schritt für Schritt erhalten – auf Basis der offiziellen Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegebox bündelt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI in einer monatlichen Lieferung. Sie soll häusliche Pflege spürbar erleichtern – hygienisch, planbar und ohne organisatorischen Aufwand.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.
Sie wählen einen Anbieter, dieser rechnet direkt mit der Kasse ab und liefert die Box bequem zu Ihnen.
Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – egal, ob Sie zuhause oder bei Angehörigen versorgt werden.
Jeden Monat eine frische Lieferung. Inhalt nach Bedarf flexibel zusammenstellbar.
Sie stellen Ihre Pflegebox aus einer Liste anerkannter Pflegehilfsmittel zusammen – passend zu Ihrem Alltag. Hier die typischen Bestandteile:
Offizielle Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung, die 2026 unverändert weitergelten. Wählen Sie unten Ihren Pflegegrad, um Ihre Leistungen auf einen Blick zu sehen.
Auch in Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox – ein fester Zuschuss, der ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet wird.
Auch in Pflegegrad 2 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox – ein fester Zuschuss, der ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet wird.
Auch in Pflegegrad 3 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox – ein fester Zuschuss, der ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet wird.
Auch in Pflegegrad 4 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox – ein fester Zuschuss, der ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet wird.
Auch in Pflegegrad 5 haben Sie vollen Anspruch auf die Pflegebox – ein fester Zuschuss, der ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch verwendet wird.
Quelle: GKV-Spitzenverband · Übersicht Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – Beträge weiterhin gültig 2026. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
Sie sollen sich um die Pflege kümmern – nicht um Anträge. Der gesamte Prozess ist transparent, schnell und kostenlos.
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht voller Anspruch auf die Pflegebox. Noch kein Pflegegrad? Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen – Beratung gibt es kostenfrei.
Stellen Sie aus über 30 anerkannten Produkten Ihre persönliche Box zusammen. Größen, Mengen und Marken wählen Sie nach Bedarf.
Ihr Anbieter übernimmt den vollständigen Antrag bei der Pflegekasse für Sie. Sie unterschreiben nur ein Formular – das war’s.
Pünktlich, diskret verpackt und versandkostenfrei vor die Haustür. Direktabrechnung mit der Pflegekasse, kein Eigenanteil.
pflegebox-information.de gehört zu keinem Anbieter, Sanitätshaus oder Lieferdienst. Wir vergleichen keine Pakete und vermitteln keine Verträge. Ziel der Seite ist es, die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflegebox so klar wie möglich zu erklären – auf Basis der offiziellen Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Quellen: GKV-Spitzenverband · § 40 SGB XI · Pflegehilfsmittelverzeichnis